Der Träger der Einrichtung erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
Liebe Eltern,
die dick markierten Termine (Schließzeiten, Feiertage und Ferien) sind fest, alle anderen Termine sind unter Vorbehalt.
Liebe Eltern,
falls Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, füllen Sie bitte diese Voranmeldung aus. Diese können Sie dann gerne ausgefüllt bei uns in den Briefkasten werfen.
Vielen Dank